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Verschmelzung: DIAKOVERE Annastift gGmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb 04.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2017)

Auf einen Blick

Text

HRB 200506: DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-30171 Hannover
. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Verfolgung gemeinnütziger Zwecke und Selbstlosigkeit) und § 5 (Ergebnisverwendung) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2017 mit der "DIAKOVERE Annastift gGmbH" mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200559) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH, Hannover.