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Löschung · Verschmelzung: Clubhaus AG Hrb31.07.2017 Registerbekanntmachungen (Löschungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 201546: GolfCity Bornheim GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-21379 Lüdersburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2016 mit der Clubhaus AG mit Sitz in Lüdersburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2256) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GolfCity Bornheim GmbH, Lüdersburg.