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Nicht mehr GF: Hans-Jürgen Wagner · PPA (5 Personen) · GF (2 Personen) · Verschm.: Thales Transportation Systems GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Thales Deutschland GmbH … Hrb27.07.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 728793: Thales Electronic Systems GmbH,
Stuttgart, Thalesplatz 1, 71254 Ditzingen
. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert, nun: Thales Deutschland GmbH. Gegenstand geändert, nun: die Forschung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektrischen und elektronischen Erzeugnissen insbesondere von Geräten, Einrichtungen, Komponenten, Subsystemen und Systemen insbesondere auf den Gebieten Bahnsteuerungstechnik, zivile Sicherheit, Verteidigung, Luft- und Raumfahrt sowie damit verwandter Technologien. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. ?????, ?????????, München, *??.??.????; Dr. Joannic, Yves, Buc / Frankreich, *??.??.????. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wagner, Hans-Jürgen, Schorndorf, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ????, ????????????, Leonberg, *??.??.????; ????, ?????, Nordheim, *??.??.????; ??????, ???????, Rochlitz, *??.??.????; Nirrengarten, Frederic, Stuttgart, *??.??.????; ????????, ???????, Stuttgart, *??.??.????. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thales Transportation Systems GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720908) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GTS Deutschland GmbH, Ditzingen.

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