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Name: KAP Beteiligungs-AG · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb 21.07.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 5859: KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
Fulda, Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda
. Die Hauptversammlung vom 07.07.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 5 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung), 7 (Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung), 10 (Beschlussfassungen) und 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen. Neue Firma: KAP Beteiligungs-AG. Neuer Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art im In- und Ausland, der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft erbringt auch Finanzdienstleistungen an verbundene Unternehmen, soweit deren Erbringung einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz nicht bedarf. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann auch selbst operativ tätig werden. (3) Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. (4) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten sowie die persönliche Haftung in und die Geschäftsführung für andere Unternehmen übernehmen. (5) Die Gesellschaft kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 07.07.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.444.711,92 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KAP AG, Fulda.