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Satzung Hrb 21.07.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 90: Bausparkasse Mainz AG,
Mainz, Kantstr. 1, 55122 Mainz
. Die Hauptversammlung vom 01.06.2017 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.06.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.05.2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 10.000.000,00 EURO zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bausparkasse Mainz AG, Mainz.