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Verschmelzung: Ollesch & Fitzner GmbH Hrb 04.11.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.10.2013)

Auf einen Blick

Text

Hornbach-Baumarkt-Aktiengesellschaft, Bornheim/
Pfalz, Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.10.2013 mit der Ollesch & Fitzner GmbH mit Sitz in Bornheim bei Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 3165) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim.