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Verschmelzung: Rohstoff Recycling Dortmund GmbH Hrb05.07.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 17713: Rohstoff Recycling Osnabrück GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-49090 Osnabrück
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.05.2017 mit der Rohstoff Recycling Dortmund GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 15074) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rohstoff Recycling Osnabrück GmbH, Osnabrück.

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