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Verschmelzung: Genossenschaft VR Bank eG Steinlach-Wiesaz-Härten Hrb 03.07.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 380002: Volksbank Tübingen eG, Tübingen (
Ungenannte Str. ??, D-72070 Tübingen
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2017 und 19.05.2017 mit der Genossenschaft "VR Bank eG Steinlach-Wiesaz-Härten", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart GnR 380064) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Tübingen eG, Tübingen.