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Verschmelzung: Salzgitter Klöckner-Werke GmbH Hrb 28.06.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 15278: Mannesmannröhren-Werke Qualifizierungsgesellschaft mbH, Mülheim an der
Ungenannte Str. ??, D-45473 Mülheim a. d. Ruhr
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2017 mit der Salzgitter Klöckner-Werke GmbH mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HR B 203250) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mannesmannröhren-Werke Qualifizierungsgesellschaft mbH, Mülheim a. d. Ruhr.