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Verschmelzung (4 Firmen) Hrb 26.06.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 3167: Autohaus Bilia GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-63667 Nidda
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schäfer GmbH, Automobilie Usingen mit Sitz in Usingen (Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 9780), mit der Schäfer GmbH Automobile Weilburg mit Sitz in Weilburg (Amtsgericht Limburg, HRB 3025), mit der Schäfer GmbH Automobilie Limburg-Diez (Amtsgericht Limburg, HRB 1756) und mit der Schäfer GmbH & Co. KG Automobile Idstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 6986) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Bilia GmbH & Co. KG, Frankfurt a. Main.