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Wandelschuldverschreibung · Satzung Hrb 14.06.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 52546: Talanx AG,
Ungenannte Str. ??, D-30659 Hannover
. Die Hauptversammlung vom 11.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Bedingtes Kapital) und § 7 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2017 um bis zu 126.398.821,25 EUR zur Durchführung von bis zum 10.05.2022 begebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2017 um bis zu 31.599.700,00 EUR zur Durchführung von bis zum 10.05.2022 begebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 10.05.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 157.998.521,25 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe des Beschlusses teilweise ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2012 (Bedingtes Kapital 2012/I) ist aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2012 (Bedingtes Kapital 2012/II) ist aufgehoben. Die Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.09.2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) ist aufgehoben.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Talanx AG, Hannover.