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Gewinnabführung: DB Finanz-Holding GmbH · Beherrschung: DB Finanz-Holding GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb28.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.10.2013)

Auf einen Blick

Text

DWS Holding & Service GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60327 Frankfurt a. Main
. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. (1) Der Erwerb, die Verwaltung, Koordination und die Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere an Kapitalverwaltungsgesellschaften, im In- und Ausland für eigene Rechnung sowie die Erbringung bestimmter Stabs-, Infrastruktur- und Datenverarbeitungsfunktionen für diese Beteiligungen und für vergleichbare dritte Unternehmen. Durch ihre Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen sollen jeweils Geschäftsstrategien verfolgt werden, um den langfristigen Wert der Tochterunternehmen, der verbundenen Unternehmen oder der Beteiligungen zu fördern, ohne dass der Hauptzweck der Gesellschaft darin besteht, ihren Gesellschaftern durch die Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen eine Rendite zu verschaffen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften im Sinne des KWG und des Investmentgeschäftes im Sinne des KAGB. Der mit der DB Finanz-Holding GmbH mit Sitz in ????????? ?? ???? (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 87505) am 06.03.2013 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.10.2013 aufgehoben. Mit der DB Finanz-Holding GmbH mit Sitz in ????????? ?? ???? (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 87505) als herrschendem Unternehmen ist am 08.10.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DWS Beteiligungs GmbH, Frankfurt a. Main.