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Satzung Hrb 28.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.10.2013)

Auf einen Blick

Text

ADLER Real Estate AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60528 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 15.10.2013 hat die Änderung der Satzung in den § 4 Abs.2 und 4 beschlossen. Abs.3 und 5 sind entfallen. Das bedingte Kapital 2012/I ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.10.2013 geändert und von bisher bis zu 6.500.000,00 EUR auf bis zu 8.250.000,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2012/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2013 (Bedingtes Kapital 2013/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.10.2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14.10.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 8.250.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/II). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15.10.2013 (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ADLER Real Estate GmbH, Berlin.