Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Würth Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH · Nicht mehr Pers.haft.Gesellschafter: Würth Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH Hrb28.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.10.2013)
Auf einen Blick
Text
Adolf Würth GmbH & Co. KG,
Künzelsau, Reinhold-Würth-Straße 12-17, 74653 Künzelsau
. Im Wege der Verschmelzung eingetreten und wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Würth Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRB 590791). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die KG unter der Firma "Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRA 590327) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau.