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Verschmelzung: Schmiedag GmbH Hrb 25.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.10.2013)

Auf einen Blick

Text

GMH Schmiedewerke Beteiligungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-49124 Georgsmarienhütte
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2013 mit der Schmiedag GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 202891) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GMH Schmiedewerke Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte.