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Löschung · Verschmelzung: H & H Wührmann Elektrotechnik GmbH & Co. KG Hrb 19.04.2017 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 205210: Wührmann Elektrotechnik OHG,
Ungenannte Str. ??, D-26954 Nordenham
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.01.2017 mit der H & H Wührmann Elektrotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRA 204979) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wührmann Elektrotechnik OHG, Nordenham.