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GF: Carl Christenson, Robert Rank, Christian Storch · Formwechsel: Stromag AG · Anschrift · Kapital: 9.828.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Rechts­form · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb07.04.2017 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 9088: Stromag GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-59425 Unna
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2017. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-59425 Unna
. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Elektromaterial, Antriebselementen, elektronischen Steuer- und Regelgeräten sowie von allen sonstigen Erzeugnissen dieser oder ähnlicher Art sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und jedweder Rechtsform sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten im In- und Ausland. Stammkapital: 9.828.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Christenson, Carl, Scituate, Massachusetts / Vereinigte Staaten, *??.??.????; Storch, Christian, Quincy, Massachusetts / Vereinigte Staaten, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Rank, Robert, Arnsberg, *??.??.????, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stromag AG, Unna (Amtsgericht Hamm; HR B 3534) nach Maßgabe des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 09.03.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stromag GmbH, Unna.

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