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Verschmelzung: Autohaus Mulfinger GmbH · Gesellschaftsvertrag Hrb 13.04.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 270316: Autohaus Walter Mulfinger GmbH,
Backnang, Stuttgarter Straße 141, 71522 Backnang
. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10, § 11 und § 13 beschlossen. Weiter wurde beschlossen § 16 ersatzlos zu streichen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Mulfinger GmbH", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 282146) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Walter Mulfinger GmbH, Backnang.