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Verschmelzung: Meister Werkzeuge GmbH Hrb24.03.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 100596: CONMETALL GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-29223 Celle. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.02.2017 mit der Meister Werkzeuge GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 9855) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Conmetall GmbH & Co. KG, Celle.

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