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Satzung Hrb27.02.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 52491: Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt am Ungenannte Str. ??, D-60313 Frankfurt a. Main. Die Hauptversammlung vom 22.02.2017 hat die Änderungen der Satzung in § 5 Abs. 3 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2017 um bis zu 13.346.664,33 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 24.03.2015 (Bedingtes Kapital 2015/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21.02.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 13.346.664,33 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I). Das genehmigte Kapital gemäß Satzungsermächtigung vom 24.03.2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt a. Main.

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