Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
GF: M. G. · Formwechsel: Aktiengesellschaft IT Consult AG - Gesellschaft für innovative Informationstechnologien · Anschrift · Kapital: 69.000 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung Hrb 17.02.2017 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 727055: IT Consult GmbH Gesellschaft für innovative Informationstechnologien,
Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2016 und 19.01.2017. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim
. Gegenstand: Die Beratung und Projektunterstützung (Consulting) bei der Realisierung von innovativen Informationstechnologien, insbesondere Netzwerke- und Kommunikationssystemen, deren Infrastruktur als Plattform sowie der Netzwerksicherheit, das Management komplexer IT-Systeme, die Ausbildung und Schulung (Training) von EDV-Anwendern, die Entwicklung von Software und aller damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Stammkapital: 69.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gasser, Markus, Birkenau, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "IT Consult AG - Gesellschaft für innovative Informationstechnologien", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703429) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KAIROS Partners GmbH, Mannheim.