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Löschung · Übernahme: Ernst Rode Hoch- und Tiefbau Hannover GmbH & Co. KG · Ausgliederung: Ernst Rode Hoch- und Tiefbau Hannover GmbH & Co. KG Hrb08.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.10.2013)

Auf einen Blick

Text

Ernst Rode Hoch- und Tiefbau Hannover, Inh. Ernst-Georg Rode, Ungenannte Str. ??, D-30459 Hannover. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2013 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Ernst Rode Hoch- und Tiefbau Hannover GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 202894) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ernst Rode Hoch- und Tiefbau Hannover, Inh. Ernst-Georg Rode, Hannover.

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