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Verschmelzung: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH · Spaltung: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Hrb07.10.2013 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen, 13.09.2013)
Auf einen Blick
Text
Lotto Mainz GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-55116 Mainz
. Eintragung vom 09.09.2013 unter lfd. Nr. 4 in Spalte 6b hinsichtlich des Datums des Verschmelzungsbetrages berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2013 mit der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz - HRB 94) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lotto Mainz GmbH, Mainz.