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Pers.haft.Gesellschafter: Gut Kobrow Verwaltungsgesellschaft mbH · Verschmelzung: Gut Kobrow GmbH & Co. KG Hrb07.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.10.2013)
Auf einen Blick
Text
Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-19406 Pastin
. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gut Kobrow Verwaltungsgesellschaft mbH, Kobrow (Amtsgericht Schwerin HRB 7880). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2013 mit der Gut Kobrow GmbH & Co. KG mit Sitz in Kobrow (Amtsgericht Schwerin, HRA 2143) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Pastin.