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Die Hauptversammlung vom 25.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 Ziff. 3 (Grundkapital, Aktien, Genehmigtes … Hrb04.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.10.2013)
Text
Gameforge AG,
Karlsruhe, Albert-Nestler-Str. 8, 76131 Karlsruhe
. Die Hauptversammlung vom 25.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 Ziff. 3 (Grundkapital, Aktien, Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.09.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.05.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 20.892,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden . (Genehmigtes Kapital 2013). Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2008, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu noch 17.258,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008) ist aufgehoben sowie durch Zeitablauf erloschen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gameforge AG, Karlsruhe.