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Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Satzung Hrb18.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 338172: Deutsche Balaton AG,
Ungenannte Str. ??, D-69120 Heidelberg
. Die Hauptversammlung vom 28.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) und § 10 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich. Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Aufsichtsrat kann auch Vorstandsmitglieder bestimmen, die berechtigt sind, die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen bestimmten Vorstandsmitglied oder mit einem bestimmten Prokuristen zu vertreten. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 6.300.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.08.2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 5.820.212,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2014).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Balaton AG, Heidelberg.