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Verschm.: bauwerk III SB-shops GmbH, interim GmbH · Nicht mehr Beherrschung: bauwerk messe- und veranstaltungsdienstleistungen GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: bauwerk messe- und … · Anschrift Hrb01.10.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.09.2013)

Auf einen Blick

Text

bauwerk II immobilien GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-30916 Isernhagen
. Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Stammeinlagen beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hannover beschlossen. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-30625 Hannover
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2013 nebst Ergänzungsurkunde vom 22.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.04.2013/22.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Firma bauwerk III SB-shops GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201311) vom 10.04.2013/22.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Firma interim GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 210092) vom 10.04.2013/22.07.2013 als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Der mit der bauwerk messe- und veranstaltungsdienstleistungen GmbH mit Sitz in Laatzen; jetzt firmierend unter "bauwerk holding GmbH mit Sitz in Isernhagen" (Amtsgericht Hannover HRB 59528) am 19.08.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.07.2013 zum 31.07.2013 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: bauwerk II immobilien GmbH, Hannover.