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Verschmelzung: N&M GmbH Hrb30.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.09.2013)
Auf einen Blick
Text
Neumann & Müller GmbH & Co. KG, Wendlingen am
Ungenannte Str. ??, D-73240 Wendlingen a. Neckar
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 mit Nachtrag vom 16.09.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2013 mit Nachtrag vom 16.09.2013 die GmbH "N&M GmbH", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 225906) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Neumann & Müller GmbH & Co. KG, Filderstadt.