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Satzung Hrb 27.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.09.2013)
Auf einen Blick
Text
Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt,
Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim
. Der Aufsichtsrat hat am 31.07.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 01.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.08.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.07.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 12.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2013). Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 15.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009) ist aufgehoben. Das von der Hauptversammlung am 29.07.2008 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2008) ist gegenstandslos.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Südzucker AG, Mannheim.