Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Bilfinger GreyLogix GmbH Hrb13.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2013)

Auf einen Blick

Text

Bilfinger alpha msr GmbH, Neustadt a. d. Wstr., Dr.-
Ungenannte Str. ??, D-67433 Neustadt
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2013 mit der Bilfinger GreyLogix GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4002 FL) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bilfinger alpha msr GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße.