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Verschmelzung: AVR Energie Service GmbH Hrb13.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.09.2013)

Auf einen Blick

Text

AVR Energie GmbH,
Sinsheim, Dietmar-Hopp-Straße 8, 74889 Sinsheim
. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) und § 10 (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung) beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AVR Energie Service GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703514) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AVR Energie GmbH, Sinsheim.