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Verschmelzung: GBSI - Gesellschaft für berufliche und soziale Integration GmbH Hrb 11.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.09.2013)

Auf einen Blick

Text

RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50825 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der GBSI - Gesellschaft für berufliche und soziale Integration GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 51428 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln.