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Verschmelzung: Otto Roth Landesproduktengroßhandel GmbH Hrb 11.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2013)

Auf einen Blick

Text

Agrarhandel Grabe Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-99998 Weinbergen - Grabe
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Otto Roth Landesproduktengroßhandel GmbH mit dem Sitz in Kirchhain (Amtsgericht Marburg HRB 3652) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Agrarhandel Grabe GmbH, Weinbergen.