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Personen · Ausgliederung Hrb17.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2013)

Auf einen Blick

Text

Biechele Stahl und Eisenwaren GmbH & Co. KG, Biberach an der
Riß, Kapuzinerstr. 12, 88400 Biberach an der Riß
. Der e. K. ????????, ???????, Biberach an der Riß, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "???????? ???????????????? ?? ??", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRA 640017) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 26.02.2013 mit Nachträgen vom 02.08.2013 und 05.09.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.02.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Biechele Stahl und Eisenwaren GmbH & Co. KG, Biberach a. d. Riß.

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