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Verschmelzung: CAE Consulting GmbH, CCS Dresden GmbH Hrb18.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.09.2013)

Auf einen Blick

Text

xPLM Solution GmbH, Ungenannte Str. ??, D-01067 Dresden. Die CAE Consulting GmbH mit dem Sitz in Denzlingen (Amtsgericht Freiburg HRB 260703) und die CCS Dresden GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 16795 ) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 23.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: xPLM Solution GmbH, Dresden.

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