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Verschmelzung: RESJ GmbH Hrb 09.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2013)

Auf einen Blick

Text

RESJ Beratung + Beteiligungen GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-72145 Hirrlingen
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RESJ GmbH", Hirrlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728188) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RESJ Beratung + Beteiligungen GmbH, Hirrlingen.