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Verschmelzung: LMS Germany GmbH Hrb 20.12.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.12.2016)
Auf einen Blick
Text
HRB 214576: HCE Haubrok AG,
Ungenannte Str. ??, D-80637 München
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2016 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 15.12.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 15.12.2016 mit der LMS Germany GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97587) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HCE Haubrok AG, München.