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Verschmelzung: EnBW Albatros GmbH Hrb 13.12.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 753706: EnBW Windkraft FiT GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-70567 Stuttgart
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.12.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EnBW Albatros GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 753740) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EnBW Windkraft FiT GmbH, Stuttgart.