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Verschmelzung: NEPTUN WERFT GmbH & Co. KG Hrb10.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 10428: NEPTUN WERFT GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-18119 Rostock
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der NEPTUN WERFT GmbH & Co. KG mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 3687) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: NEPTUN WERFT GmbH, Rostock.