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Verschmelzung: Tourist Information Trier, Stadt und Land e. V. · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung Hrb09.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 4635: Trier Tourismus und Marketing GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-54290 Trier
. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere geändert wurde § 16 (Geschäftsführer und Vertretung) und damit die allgemeine Vertretungsregelung. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2014 mit der Tourist Information Trier, Stadt und Land e. V. mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich VR 1107) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Trier Tourismus und Marketing GmbH, Trier.