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Verschmelzung: EWM Hightec Welding GmbH Hrb08.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 23726: EWM AG,
Mündersbach, Dr. Günter-Henle-Straße 8, 56271 Mündersbach
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2014 mit der EWM Hightec Welding GmbH mit Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur, HRB 23809) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWM GmbH, Mündersbach.