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Personen · Übernahme: Willi Kult Fuhr- und Baggerbetrieb e. K. · Ausgliederung: Willi Kult Fuhr- und Baggerbetrieb e. K. · Spaltung: Willi Kult Fuhr- und Baggerbetrieb e. K Hrb11.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 703810: Kult GmbH & Co. KG,
Oberried, Obertalstraße 13, 79254 Oberried
. Der e. K. ????, ?????, Oberried, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "Willi Kult Fuhr- und Baggerbetrieb e. K.", Oberried (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 3278) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.07.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kult GmbH & Co. KG, Oberried.

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