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Verschmelzung: Alfred C. Toepfer Grain & Feed GmbH, CERECOM Cereal Commerce GmbH · Aufsichtsratsliste Hrb10.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2013)
Auf einen Blick
Text
Alfred C. Toepfer International G.m.b.H.,
Hamburg, Ferdinandstr. 5, 20095 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Alfred C. Toepfer Grain & Feed GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 18460) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CERECOM Cereal Commerce GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 25881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ADM Germany GmbH, Hamburg.