Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: HUP AG Hrb08.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 936: Freitag Gesellschaft für Computeranwendung mbH, Coswig/
Ungenannte Str. ??, D-01640 Coswig
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der HUP AG mit dem Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 200454) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Freitag Gesellschaft für Computeranwendung mbH, Coswig.