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Geschäftsführer (2 Personen) · Prokura (1 Person) · Formwechsel: wetter.com AG · Anschrift · Kapital: 150.000 € · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb01.09.2014 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 711887: wetter.com GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-78467 Konstanz
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-78467 Konstanz
. Gegenstand: Die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb von Internet-Websites und digitalen Fernsehkanälen, die die Themen Wetter und Reise zum Gegenstand haben oder Bezug zu diesen Themen haben, die Weiterverwertung der diesbezüglichen Inhalte sowie die damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Durchführung und Betreuung von Wetterproduktionen europäischer Fernsehsender. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: ???????, ?????????, Singen Hohentwiel, *??.??.????. Geschäftsführer: ????, ??????, Eching, *??.??.????, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: ????????, ??????, Aalen, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "wetter.com AG", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 541802), gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: wetter.com GmbH, Konstanz.