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Verschmelzung: Genossenschaft SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG Hrb23.11.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 31: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordbaden eG, Mannheim (
Ungenannte Str. ??, D-68165 Mannheim
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2016 und 02.07.2016 mit der Genossenschaft "SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Südbaden eG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. GnR 46) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordbaden eG, Mannheim.