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Verschmelzung: Seton Lederfabrik GmbH Hrb 02.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Text

HRB 15200: Seton GmbH, Mülheim an der
Ungenannte Str. ??, D-45478 Mülheim a. d. Ruhr
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2014 mit der Seton Lederfabrik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 15196) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Seton GmbH, Mülheim a. d. Ruhr.