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Verschmelzung: R&M WSI Braunschweig GmbH Wärme · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Bilfinger Maintenance GmbH · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb02.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 336670: Bilfinger Maintenance Südwest GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-69181 Leimen
. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere die Firma, der Gegenstand des Unternehmens und die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert, nun: Bilfinger Maintenance GmbH. Gegenstand geändert, nun: Technische Dienstleistungen auf den Gebieten Instandhaltung, Anlagenbau und Montagen, Planungsleistungen, Prozessleit- und Elektrotechnik, wärme- und schallisolierende Maßnahmen an Leitungen, Apparaten und Anlagen sowie Leistungen für den Brandschutz und die Asbestsanierung. Zum Unternehmensgegenstand gehören weiter die Vermietung und Verpachtung von Sachanlagen zum Zwecke der Nutzung und des Betriebs technischer Anlagen und Einrichtungen. Die Gesellschaft kann innerhalb ihres Geschäftszweiges Vermittlungsgeschäfte tätigen und die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern ausüben. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "R&M WSI Braunschweig GmbH Wärme-, Schallschutz und Industrieservice", München (Amtsgericht München HRB 197528) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bilfinger Engineering & Maintenance GmbH, Oberhausen.