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Prokura (1 Person) · Verschmelzung: Realpack Verpackungen GmbH · Anschrift · Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb29.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 97818: Inapa Packaging GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-20354 Hamburg
. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-71299 Wimsheim
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-71299 Wimsheim
. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Handel von und mit Verpackungsmaterialien aller Art, die Erstellung von Verpackungskonzepten, die Entwicklung von neuen Verpackungslösungen und die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Verpackungswesen, die Vertretung einschlägiger Firmen, Beteiligungen im In- und Ausland sowie die Vornahme aller hiermit mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang stehenden oder verwandten Rechtsgeschäfte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 71299 Wimsheim: ??????, ????, Leonberg, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Realpack Verpackungen GmbH mit Sitz in Wimsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 510830) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Inapa Packaging GmbH, Hamburg.