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Verschmelzung: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Hrb25.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 18098: AGAB Aktiengesellschaft für Anlagen und Beteiligungen, Frankfurt am Main (Am Platz der
Ungenannte Str. ??, D-60265 Frankfurt a. Main
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2014 mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45651) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AGAB AG für Anlagen und Beteiligungen, Frankfurt a. Main.